Bild: Aufgelassener Kiesteich, Münsterland, 2005

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Übrigens: Der amtierende Vorstand des Vereins besteht  aus zwei Erziehern und einer Erzieherin.

Die Vereinssatzung